D-Trust Qualified Website PSD2 ID
ab 899,00 € (inkl. MwSt.)

D-Trust Qualified Website PSD2 ID

Bei Qualified Website PSD2 ID handelt es sich um ein qualifiziertes Website Zertifikat (QWAC). Seit September 2019 ist die Verwendung von QWACs für Banken und Zahlungsdienste Pflicht. Zusätzlich ist das Zertifikat der D-Trust eIDAS konform und bietet Ihnen die Möglichkeit der Authentifizierung und Verschlüsselung Ihrer Daten. „Made in Germany“: Das Qualified Website PSD2 stammt von D-Trust, der ersten deutschen Zertifizierungsstelle in unserem Portfolio.

Bereits im Jahr 2018 hat die EU die zweite EU-Zahlungsrichtlinie (PSD2) ins Leben gerufen. Diese soll den sicheren Online-Zahlungsverkehr regeln. Mit PSD2 steigen zeitlich auch die Anforderungen an Banken und Finanzinstitute: Um eine sichere Kommunikation von Banken und Drittanbietern zu gewährleisten sind PSD2-konforme Zertifikate notwendig. Das Qualified Website PSD2 ID erfüllt die Anforderungen nach der Richtlinie und ist somit besonders für Banken, Zahlungsdienste und Unternehmen aus dem Finanzsektor interessant. Die Prüfung erfolgt auf EV-Niveau und stellt somit eine hohe Akzeptanz bei Kunden und Browsern sicher.

Jetzt PSD2-konform verschlüsseln und bei Ihren Kunden für Sicherheit und Vertrauen sorgen mit den Zertifikaten der PSW GROUP!
 

MERKMALE

  • Certificate Authority: D-Trust
  • Sitz der CA: Deutschland
  • Validierungstyp: Extended Validation
  • Ausstellungszeitraum*: 1-10 Werktage
  • verfügbare Verschlüsselungsalgorithmen: ECC (secp256r1 oder secp384r1)
  • Root-Zertifikat: D-TRUST Root CA 2 2018
  • Signatur Hashalgorithmus: SHA-2
  • CSR: eigenes CSR
* nach erfolgreicher Prüfung Ihres Auftrags

VORTEILE

Rückerstattung bis 30 Tage nach Ausstellung möglich
Kostenloser Austausch
PSD2-konform
Serverauthentifizierung
Höchste Sicherheitsstandards durch Erweiterte Validierung
Sichtbarer Premiumschutz durch Anzeige des EV-Standards im Zertifikat
Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner sichern
CA aus Deutschland
VALIDIERUNGSGUIDELINE QUALIFIED WEBSITE PSD2 ID
 
Warum gibt es überhaupt eine Validierung?
 
Eine Validierung gibt dem Empfänger des Zertifikats die Gewissheit, dass die darin enthaltenen Informationen korrekt sind und von einer vertrauenswürdigen Quelle geprüft wurden.
Bei Zertifikaten, die Firmen- und/oder Personendaten enthalten, muss sichergestellt werden, dass diese Daten korrekt sind. Die Regeln und Richtlinien für diese Prüfung werden dabei weltweit übergreifend vom CABrowser-Forum festgelegt.
 
1. Validierung der E-Mail-Adresse/Domain
  • Auch wenn nur eine E-Mail-Adresse im Zertifikat eingetragen wird, muss die Domain des Postfachs validiert werden.
  • Um nachzuweisen, dass der Kunde Zugriff auf die Domain hat, muss die Validierung über eine der drei folgenden Arten erfolgen.
E-Mail-Validierung:
Bei der E-Mail-Validierung wird von der Zertifizierungsstelle ein Validierungslink an eine der folgenden generischen E-Mail-Adressen versendet.

admin@
administrator@
hostmaster@
postmaster@
webmaster@

Hinweis: Die E-Mail-Adresse für die Validierung richtet sich immer nach der Domain, die abgesichert wird und kann nicht frei gewählt werden. Es sind nur die oben genannten Postfächer erlaubt.
 
http[s]-Hash-Validierung:
Bei der Hash-Validierung erhalten Sie von der Zertifizierungsstelle einen zufälligen Validierungscode. Dieser Code muss in einer Textdatei über das Root-Verzeichnis des Webservers angelegt werden.
Ziel dieser Validierungsart ist es, dass die Textdatei extern über den Browser, unter der Domain die abgesichert werden soll, aufgerufen werden kann. Die Textdatei kann nach erfolgreicher Validierung wieder vom Webserver entfernt werden.

Hinweis: Wildcard-Zertifikate können nicht mittels der Hash-Validierung verifiziert werden. 
 
TXT-DNS-Validierung:
Bei der DNS-Validierung erhalten Sie von der Zertifizierungsstelle einen zufälligen Validierungscode. Dieser Code muss als TXT-Record im DNS, der Domain die abgesichert werden soll, angelegt werden.
Sofern der Code extern über den DNS der Domain abgerufen werden kann, gilt die Domain als validiert. Der TXT-Record kann nach erfolgreicher Validierung wieder aus dem DNS entfernt werden.
 
2. Organisationsvalidierung
  • Die Organisation, die im Zertifikat eingetragen wird, muss auf Ihre Existenz überprüft werden.
    • Die Organisation muss im Handelsregister eingetragen sein oder entsprechende Eintragungsdokumente wie eine Gründungsurkunde + Organigramm bereit stellen können.
    • Sollte die Organisation noch keine 3 Jahre bestehen, wird zusätzlich eine Bankbestätigung über die Existenz eines Geschäftskontos benötigt.

3. Antragsdokumente
  • Der Kunden erhält Antragdokumente die, von einem im entsprechenden Register eingetragenen Zeichnungsberechtigten, unterschrieben werden müssen.
    • Das Dokument muss handschriftlich unterschrieben oder aber qualifiziert signiert werden.

4. Telefonische Validierung
  • Zusätzlich wird in öffentlichen Telefonverzeichnissen nach der Inhaberorganisation gesucht. Der Telefonbucheintrag muss zu dem entsprechenden Registereintrag passen.
    • Unter der Rufnummer aus dem Telefonverzeichnis wird der Zeichnungsberechtigte, der die Antragsdokumente unterschrieben hat, angerufen.
Hinweis: Bei dem Validierungsanruf werden noch einmal die Daten der Bestellung abgeglichen. Der Anruf dauert in der Regel nur wenige Minuten. D-Trust möchte so sicher stellen, dass sich keine Fehler bei der Ausstellung ergeben und die Daten im Zertifikat korrekt sind.