D-Trust Qualified Seal PSD2 ID
ab 799,00 € (inkl. MwSt.)

D-Trust Qualified Seal PSD2 ID

Bei der Qualified Seal PSD2 ID von D-Trust handelt es sich um ein eIDAS als auch PSD2 konformes digitales Siegel. Dieses sind vor allem für Banken sowie Finanzdienstleister relevant, für die seit September 2019 die Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 gilt. Daher enthält das Qualified Seal PSD2 ID auch eine entsprechende BaFin-Nummer, die für eine korrekte PSD2-konforme Umsetzung im Finanzsektor erforderlich ist. „Made in Germany“: Das Qualified Seal PSD2 ID stammt von D-Trust, der ersten deutschen Zertifizierungsstelle in unserem Portfolio.
 
Die Qualified Seal PSD2 ID von D-Trust kommt überall dort zum Einsatz, wo ein Herkunftsnachweis und keine Willenserklärung, wie bei der elektronischen Signatur, gewünscht ist. Das Qualified Seal PSD2 ID ermöglicht es Ihnen, Ihre Dokumente sicher zu siegeln und punktet außerdem mit einer einfachen Ausstellung – diese erfolgt ganz unkompliziert über ein Softzertifikat. 
 
P2D2-konform Dokumente siegeln und das Qualified Seal PSD2 ID bei der PSW GROUP bestellen!

MERKMALE

  • Certificate Authority: D-Trust
  • Sitz der CA: Deutschland
  • Validierungstyp: Organization Validation
  • Ausstellungszeitraum*: 1-10 Werktage
  • verfügbare Verschlüsselungsalgorithmen: ECC (secp256r1 oder secp384r1) , RSA (2048 oder 4096 Bit)
  • Root-Zertifikat: D-TRUST Root CA 2 2018
  • Signatur Hashalgorithmus: SHA-2
  • CSR: eigenes CSR
  • Anzahl Signaturen: unbegrenzt
  • Art der Signatur: Fortgeschrittenes elektronisches Siegel
* nach erfolgreicher Prüfung Ihres Auftrags

VORTEILE

Rückerstattung bis 30 Tage nach Ausstellung möglich
eIDAS
Für Geschäftspersonen geeignet
PSD2-konform
Organisationsname im Zertifikat
Sichtbarer Schutz durch Anzeige des OV-Standards im Zertifikat
CA aus Deutschland

VALIDIERUNGSGUIDELINE QUALIFIED SEAL PSD2 ID

 

1. Identitätsvalidierung

A) Für die Validierung wird eine Kopie der Vorderseite des aktuell gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses benötigt. (ggf. Bestätigung und Validierungsanruf)

2. Organisationsvalidierung

A) Für die Validierung der Organisation liegt eines der folgenden Dokumente vor:

  • bei in einem öffentlichen Register eingetragenen Unternehmen / Vereinen
    • Handelsregisterauszug / Vereinsregisterauszug
  • bei nicht in einem öffentlichen Register eingetragenen Unternehmen
    • Hier kann das Zertifikat nicht auf die Unternehmung, sondern nur auf die Einzelperson ausgestellt werden
    • Gewerbeanmeldung
    • Eintrag in UPIK-Datenbank (www.upik.de) + Anruf beim Gewerbeamt (Bitte beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen das Gewerbeamt von Ihnen die Freigabe zur Weitergabe von personenbezogenen Informationen erhalten!)
    • Dokument mit der Bestätigung über eine Face-to-Face-Validierung, ausgestellt von einem Notar oder Rechtsanwalt (Bestätigung über die Existenz der Person) 
  • Privatperson
    • Eintrag in UPIK-Datenbank (www.upik.de)
    • Oder ein Dokument mit der Bestätigung über eine Face-to-Face-Validierung, ausgestellt von einem Notar oder Rechtsanwalt
  • Öffentliche Einrichtungen

3. Die Telefonnummer der Organisation kann wie folgt nachgewiesen werden:

A) Für Organisationen mit Sitz in Deutschland existiert ein Eintrag in einer der folgenden Telefondatenbanken:

B) Für Organisationen mit Sitz außerhalb von Deutschland muss entweder:

  • ein Dun & Bradstreet (D&B) Bericht gesendet werden oder
  • die Telefonnummer anhand einer unter www.numberway.com aufgeführten Datenbank für das jeweilige Land nachgewiesen werden können