
GlobalSign EV Code-Signing
Mithilfe des GlobalSign EV Code-Signing können Sie Ihren Code mit einer digitale Signaturen signieren und so das Vertrauen in Ihre Applikation oder Software zusätzlich erhöhen. Dadurch signalisieren Sie dem Anwender, dass die heruntergeladene Software authentisch ist und nicht manipuliert wurde. Dadurch vermeiden Sie nicht nur Fehlermeldungen, sondern steigern zugleich die Akzeptanz Ihres Codes in Applikationen und Software.
MERKMALE
- Certificate Authority: GlobalSign
- Sitz der CA: Japan
- Validierungstyp: Extended Validation
- Ausstellungszeitraum*: 2-5 Werktage, zusätzlich Versand Token
- Signatur Hashalgorithmus: SHA-2
- CSR: browserbasiertes CSR
- filename Extensions: 64-Bit-Dateien 32-Bit-Dateien .exe .cab .dll .ocx .msi .xpi .xap Kernel-Mode-Software
VORTEILE
verfügbare Plattformen:
VALIDIERUNGSGUIDELINE GLOBALSIGN EV CODE-SIGNING
1. Organisationsvalidierung
A) Für die Validierung der Organisation liegt eines der folgenden Dokumente vor:
- bei in einem öffentlichen Register eingetragenen Unternehmen / Vereinen
- Handelsregisterauszug / Vereinsregisterauszug
- bei nicht in einem öffentlichen Register eingetragenen Unternehmen
- Hier kann das Zertifikat nicht auf die Unternehmung, sondern nur auf die Einzelperson ausgestellt werden
- Gewerbeanmeldung
- Dokument mit der Bestätigung über eine Eintragung bei der IHK (Bestätigung über die Existenz der Person) + Anruf bei der IHK (Bitte beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen die IHK von Ihnen die Freigabe zur Weitergabe von personenbezogenen Informationen erhalten muss!)
- Stiftungen: Eintrag in Stiftungssuche-Datenbank (www.stiftungssuche.de)
- Öffentliche Einrichtungen
- Eintrag in Stiftungssuche-Datenbank (www.stiftungssuche.de)
B) Die Firma muss mindestens 3 Jahre lang existieren. Andernfalls muss das Zusatzdokument "Declaration of Identity" ausgefüllt und an uns zurück geleitet werden.
2. Erhalt der EV-Dokumente
A) Sie erhalten von uns zwei EV-Dokumente und senden diese bitte ausgefüllt und unterschrieben wieder an uns zurück.
3. Die Telefonnummer der Organisation kann wie folgt nachgewiesen werden:
A) Für Organisationen mit Sitz in Deutschland existiert ein Eintrag in einer der folgenden Telefondatenbanken:
B) Für Organisationen mit Sitz außerhalb von Deutschland muss entweder:
- ein Dun & Bradstreet (D&B) Bericht gesendet werden oder
- die Telefonnummer anhand einer unter www.numberway.com aufgeführten Datenbank für das jeweilige Land nachgewiesen werden können
WICHTIG: Der Verifizierungsanruf erfolgt, bevor das Zertifikat ausgestellt wird und muss mit dem Hauptansprechpartner des Zertifikats (der auch die EV-Dokumente unterzeichnen muss) durchgeführt werden.
Die Anstellung des Ansprechpartners muss, sofern dieser nicht im Handelsregister der Inhaberfirma hinterlegt ist, von der Personalabteilung gegenbestätigt werden.
Für diesen Anruf wird eine vorvalidierte zentrale Telefonnummer verwendet. Stellen Sie bitte sicher, dass der Hauptansprechpartner unter dieser Telefonnummer erreichbar ist.