GlobalSign Personal Sign 2 Pro
ab 69,00 € (inkl. MwSt.)

GlobalSign Personal Sign 2 Pro

Das GlobalSignPersonalSign 2 Pro ist das ideale E-Mail-Zertifikat für die Absicherung geschäftlicher E-Mail-Adressen. Dadurch richtet sich das GlobalSignPersonalSign 2 Pro vor allen Dingen an Geschäftskunden.

Besonderheiten zur Validierung des Produktes: Im Zertifikat wird neben den Firmendaten und der E-Mail-Adresse auch der Vor- und Nachname des Zertifikatsinhabers angezeigt. Zur Validierung des Produktes wird diesbezüglich zusätzlich ein VideoIdent-Verfahren benötigt, den der Zertifikatsinhaber mit einem Mitarbeiter von GlobalSign durchführen muss. Weitere Informationen zum konkreten Ablauf der Validierung erhalten Sie in den Validierungsguidlines des Produktes.
 
Das sind die Vorteile des GlobalSign PersonalSign 2 Pro:
 
• Client-Authentifizierung
• Das Plus an Sicherheit: Validierung von Person und Unternehmen
• Signierung von Office Dokumenten
• 30 Tage Geld-zurück-Garantie
 
Überzeugen Sie mit dem GlobalSignPersonalSign 2 Pro mit dem Plus an Sicherheit und setzten Sie auf eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation.

 

MERKMALE

  • Certificate Authority: GlobalSign
  • Sitz der CA: Japan
  • Class 3
  • Validierungstyp: Organization Validation
  • Ausstellungszeitraum*: 1-3 Werktage
  • Eintrag im Zertifikat: E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname, Firmenadresse, Organisation & Land
  • Root-Zertifikat: GlobalSign Root CA - R3
  • Signatur Hashalgorithmus: SHA-2
  • Validierung: E-Mail- , Identitäts- & Organisationsvalidierung
  • CSR: browserbasiertes CSR
  • Abdeckung Maildienste: Microsoft Outlook - ab 2003 Apple Mail Mozilla Thunderbird 1.0+ und weitere
* nach erfolgreicher Prüfung Ihres Auftrags

VORTEILE

Rückerstattung bis 30 Tage nach Ausstellung möglich
Client-Authentifizierung
DSGVO-konform
E-Mail-Verschlüsselung
Für Geschäftspersonen geeignet
Signierung von Office Dokumenten
Schnellere Ausstellung dank Vorvalidierung durch die PSW
Kostenloser Austausch
Organisationsname im Zertifikat
Sichtbarer Schutz durch Anzeige des OV-Standards im Zertifikat
Validierungsguidelines - GlobalSign PersonalSign 2 Pro 
 
Warum gibt es überhaupt eine Validierung? 
 
Eine Validierung gibt dem Empfänger des Zertifikats die Gewissheit, dass die darin enthaltenen Informationen korrekt sind und von einer vertrauenswürdigen Quelle geprüft wurden.
Bei Zertifikaten, die Firmen- und/oder Personendaten enthalten, muss sichergestellt werden, dass diese Daten korrekt sind. Die Regeln und Richtlinien für diese Prüfung werden dabei weltweit übergreifend vom CABrowser-Forum festgelegt.
 
Welche Daten werden geprüft? 
 
1. Validierung der E-Mail-Adresse
  • Um die Echtheit der E-Mail-Adresse zu überprüfen, wird von der Zertifizierungsstelle ein Validierungslink an die E-Mail-Adresse, die abgesichert werden soll, versendet.
     
2. Validierung des Zertifikatsinhabers
  • Da der Zertifikatsinhaber namentlich im Zertifikat eingetragen wird, muss dieser validiert werden.
    • Für diesen Schritt erhalten Sie als Kunde direkt von GlobalSign per E-Mail einen Link zur "VideoIdentifikation".
    • Für die Validierung werden die folgenden Punkte vorausgesetzt:
      Eine gute Internetverbindung
      Eine gute Kamera
      Einen ruhigen Ort
      Den originalen Personalausweis des Zertifikatsinhabers (keine Kopie)
      Der Personalausweis muss gültig und darf nicht beschädigt sein.
      Zusätzlich wird ein "Identifikationspin" benötigt. Diesen erhalten Sie von uns der PSW GROUP im Schritt der telefonischen Validierung.
    • Bitte beachten Sie, dass der Anruf aktuell nur in Englisch stattfinden kann. Andere Sprachen werden aktuell nicht unterstützt.
    • Die VideoIdent-Prüfung kann von Montags-Freitags von 09:30 - 17:00 Uhr erfolgen.
3. Organisationsvalidierung
  • Die Organisation, die im Zertifikat eingetragen wird, muss auf Ihre Existenz überprüft werden.
    • In entsprechenden Registerportalen wird nach der Inhaberorganisation gesucht. Die Organisationsdaten der Bestellung müssen zu 100 % mit den Daten aus dem entsprechenden Register übereinstimmen.
      Erlaubte Registerportale: 
      www.handelsregister.de
      www.zefix.ch
      www.firmenbuch.at
      www.stiftungssuche.de
Tipp: Sollten Sie in keinem der genannten Register gelistet sein, kontaktieren Sie uns gerne unseren Support.
 
4. Validierung der Steueridentifikations- oder LEI-Nummer
  • Im Zuge der Bestellung wird von dem Inhaber eine Steueridentifikationsnummer (VAT)- oder LEI-Nummer abgefragt. Diese wird auch am Ende im Zertifikat eingetragen und muss daher validiert werden.
    • Sollte bei der Bestellung eine Steueridentifikationsnummer angegeben werden, muss diese validiert werden. Dieser Schritt erfolgt über GlobalSign direkt und kann 1-2 Werktage in Anspruch nehmen. Wenn die Steueridentifikationsnummer nicht überprüft werden kann, können zusätzliche Dokumente für eine Ausstellung benötigt werden.
    • Sollte bei der Bestellung eine LEI-Nummer (Legal Entity Identifier) angegeben werden, muss diese validiert werden. Die Validierung erfolgt über das Portal search.gleif.org. Dort muss die LEI-Nummer ersichtlich und aktiv sein, sowie mit den Daten der Bestellung übereinstimmen.
5. Telefonische Validierung
  • Zusätzlich wird in öffentlichen Telefonverzeichnissen ebenfalls nach der Inhaberorganisation gesucht. Der Telefonbucheintrag muss ebenfalls zu 100 % zu dem entsprechenden Registereintrag passen.
    Für Organisationen mit Sitz in Deutschland sind die nachfolgenden Telefonbuchquellen erlaubt. Für Organisationen mit Sitz außerhalb von Deutschland kontaktieren Sie uns gerne unseren Support.
    www.dasoertliche.de
    www.dastelefonbuch.de
    www.gelbeseiten.de
  • Über die Telefonnummer aus dem öffentlichen Telefonverzeichnis findet anschließend eine telefonische Validierung mit dem Zertifikatsinhaber statt. Im Anruf werden die E-Mail-Adresse, die abgesichert wird, die Firmendaten und das bestellte Produkt noch einmal abgeglichen.
  • Zusätzlich muss die Anstellung des Zertifikatsinhabers von der Personalabteilung telefonisch bestätigt werden.
Hinweis: Die Rufnummer für die telefonische Validierung kann nicht frei gewählt werden. Durchwahlen oder Handynummern können, sofern diese nicht in einem öffentlichen Telefonverzeichnis eingetragen sind, nicht berücksichtigt werden.