d-you: Deutschlands EUDI Wallet für digitale Identitäten

Die deutsche EUDI Wallet hat einen Namen: d-you. Am 9. September 2026 stellte das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) die staatliche digitale Brieftasche offiziell vor. Ab dem 2. Januar 2027 soll sie zur Verfügung stehen.
Damit wird ein Vorhaben zunehmend konkret, an dem Deutschland und die Europäische Union bereits seit mehreren Jahren arbeiten. Digitale Identitäten und überprüfbare elektronische Nachweise sollen künftig sicher über das Smartphone genutzt werden können. Für Unternehmen ist dabei nicht nur interessant, wann d-you startet. Die Wallet könnte langfristig auch verändern, wie Identitäten geprüft, Nachweise ausgetauscht und digitale Geschäftsprozesse abgesichert werden.
Was ist d-you?
d-you ist der Name der staatlichen deutschen European Digital Identity Wallet, kurz EUDI Wallet. Das „d“ steht dabei sowohl für „digital“ als auch für Deutschland, während „you“ den Fokus auf die Nutzerinnen und Nutzer verdeutlichen soll.
Mit der Wallet sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Identität sowie unterschiedliche digitale Nachweise auf dem Smartphone verwalten und bei Bedarf gezielt weitergeben können. Die Nutzung soll freiwillig und kostenfrei sein. Zum Start Anfang 2027 ist bereits geplant rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung Anwendungen in das entstehende Ökosystem einzubringen. Dazu gehören beispielsweise Möglichkeiten für Altersnachweise, Vertragsabschlüsse oder Bankgeschäfte.
d-you ist damit nicht lediglich eine weitere App für digitale Dokumente. Die Wallet soll Teil einer europäischen Infrastruktur werden, über die sich Identitäten und Nachweise vertrauenswürdig und grenzüberschreitend nutzen lassen.
Die Grundlage von d-you: digitale Identität und vertrauenswürdige Nachweise
Mit d-you setzt Deutschland die European Digital Identity Wallet auf nationaler Ebene um. Den rechtlichen Rahmen dafür bildet die überarbeitete eIDAS-Verordnung, häufig auch als eIDAS 2.0 bezeichnet.
Nutzerinnen und Nutzer sollen beispielsweise Identitätsdaten, Führerscheine oder berufliche und andere elektronische Nachweise über ihre Wallet verwenden können. Dabei geht es nicht darum, lediglich Bilder herkömmlicher Dokumente auf dem Smartphone abzulegen, sondern sich digital ausweisen zu können. Die Informationen müssen digital überprüfbar sein, damit empfangende Unternehmen, Behörden und andere Stellen feststellen können, ob ein Nachweis authentisch und gültig ist.
Wie die EUDI Wallet grundsätzlich funktioniert und welche Rolle eIDAS 2.0 dabei spielt, haben wir bereits ausführlich in unserem Beitrag „EUDI Wallet: Was ist das und wie funktioniert es?“ erklärt.
d-you kommt 2027: Stand der Umsetzung
Bis zum Start von d-you laufen technische Entwicklung, Erprobung und Gesetzgebung parallel. Einen wichtigen nationalen Baustein bildet das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG). Den entsprechenden Regierungsentwurf zum DIdG hat das Bundeskabinett im Mai 2026 beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen.
Parallel wird die technische Infrastruktur bereits praktisch getestet. In der EUDI-Wallet-Sandbox können Unternehmen, Behörden und andere Organisationen eigene Anwendungsfälle unter realitätsnahen Bedingungen erproben. Seit März 2026 kann dort die Identifikation über sogenannte Personenidentifizierungsdaten (PID) getestet werden. Hinzu kommen Electronic Attestations of Attributes (EAA), also elektronische Nachweise beispielsweise über Qualifikationen, Abschlüsse oder perspektivisch den Führerschein.
Der Starttermin ist inzwischen konkret: Am 2. Januar 2027 soll d-you verfügbar werden. Dabei handelt es sich allerdings nicht um ein fertiges Endprodukt mit sämtlichen langfristig vorgesehenen Funktionen. Die staatliche Wallet wird schrittweise erweitert.
Welche Funktionen soll d-you ermöglichen?
Im Mittelpunkt steht zunächst die sichere digitale Identifikation. Bürgerinnen und Bürger sollen sich beispielsweise gegenüber Online-Diensten, Unternehmen oder Behörden über ihre Wallet ausweisen können. Hinzu kommen elektronische Nachweise, bei denen gezielt nur die Informationen übertragen werden können, die für den jeweiligen Vorgang erforderlich sind.
Weitere Funktionen und Nachweise folgen schrittweise: Vorgesehen sind beispielsweise der digitale Führerschein sowie weitere berufliche oder behördliche Nachweise. Perspektivisch sollen auch pseudonyme Logins, Zahlungsfunktionen und qualifizierte elektronische Signaturen Teil des Wallet-Ökosystems werden.
Identitäten digital und überprüfbar nachweisen
Besonders interessant ist dabei das Prinzip der gezielten Datenfreigabe. Muss beispielsweise lediglich bestätigt werden, dass eine Person volljährig ist, muss dafür nicht zwangsläufig das vollständige Geburtsdatum oder die gesamte Identität offengelegt werden.
Für Unternehmen bedeutet das gleichzeitig, dass sich Identitätsprüfungen verändern können. Statt Dokumentkopien anzufordern oder für jeden Prozess ein separates Identifikationsverfahren einzusetzen, könnten erforderliche Informationen direkt als vertrauenswürdige digitale Nachweise bereitgestellt und geprüft werden.
Elektronische Signaturen als Teil des Wallet-Ökosystems
Besonders nah an bereits etablierten digitalen Vertrauensdiensten liegt die geplante Möglichkeit, Dokumente über die Wallet elektronisch zu signieren. Qualifizierte elektronische Signaturen gehören zum vorgesehenen Funktionsumfang, stehen jedoch nicht unmittelbar zum Start bereit. Die QES-Funktion soll nach aktuellem Planungsstand im Laufe des Jahres 2027 implementiert werden.
Der Zusammenhang ist für Unternehmen interessant: Sich digital zuverlässig zu identifizieren und anschließend ein Dokument elektronisch zu unterzeichnen, sind zwei eng miteinander verbundene Schritte vieler vollständig digitaler Prozesse. Elektronische Signaturen ermöglichen bereits heute, Dokumentenprozesse digital abzubilden und, abhängig von der eingesetzten Signaturart, Authentizität und Integrität digitaler Dokumente nachvollziehbar abzusichern.
Warum d-you auch für Unternehmen relevant wird
Ob sich d-you im Alltag durchsetzt, entscheidet sich nicht allein auf den Smartphones der Nutzerinnen und Nutzer. Damit digitale Identitäten einen praktischen Mehrwert schaffen, müssen Unternehmen, Behörden und andere Dienste die Nachweise auch anfordern, empfangen und zuverlässig überprüfen können.
Für Unternehmen kann sich deshalb schon heute die Frage lohnen, an welchen Stellen Identitäten oder Nachweise geprüft werden. Das betrifft beispielsweise Vertragsabschlüsse, Kunden-Onboarding, Altersprüfungen oder Prozesse, bei denen bestimmte Qualifikationen und Berechtigungen nachgewiesen werden müssen.
Die Sandbox bietet Organisationen bereits vor dem öffentlichen Start die Möglichkeit, entsprechende Anwendungsfälle und technische Integrationen zu erproben.
Digitale Identität braucht verlässliches digitales Vertrauen
Je mehr Identitäts- und Geschäftsprozesse vollständig digital stattfinden, desto wichtiger wird die Frage nach Vertrauen. Unternehmen müssen beurteilen können, ob eine digitale Identität tatsächlich zu der angegebenen Person gehört, ob ein Nachweis von einer vertrauenswürdigen Stelle stammt und ob übermittelte Informationen unverändert sind.
Dabei spielen kryptografische Verfahren und definierte Vertrauensmodelle eine zentrale Rolle. Sie bilden bereits in anderen Bereichen der IT-Sicherheit seit vielen Jahren die Grundlage, um digitale Kommunikation und Transaktionen nachvollziehbar abzusichern.
Von digitalen Zertifikaten bis zu elektronischen Signaturen
Dieses Prinzip ist vielen Unternehmen aus anderen Anwendungen bekannt. Digitale Zertifikate stellen beispielsweise überprüfbare Beziehungen zwischen Identitäten und kryptografischen Schlüsseln her. Elektronische Signaturen wiederum können dazu dienen, die Herkunft und Integrität digitaler Dokumente nachweisbar zu machen.
d-you und die EUDI Wallet erweitern den Einsatz vertrauenswürdiger digitaler Prozesse nun stärker in Richtung personenbezogener Identitäten und elektronischer Nachweise. Dabei geht es nicht darum, bestehende Sicherheitstechnologien einfach durch eine Wallet zu ersetzen. Vielmehr entsteht ein zusätzliches Ökosystem, in dem sichere Identifizierung, digitale Nachweise und Vertrauensdienste enger zusammenspielen können.
d-you bringt digitale Identitäten stärker in den Alltag
Mit d-you bekommt die deutsche EUDI Wallet nicht nur einen eigenen Namen, sondern nähert sich auch der praktischen Nutzung. Der geplante Start am 2. Januar 2027 bildet dabei erst den Anfang. Weitere Nachweise und Funktionen sollen schrittweise hinzukommen, während gleichzeitig ein Ökosystem aus Behörden, Unternehmen und weiteren Wallet-Anbietern entsteht.
Für Unternehmen kann es sich deshalb lohnen, d-you nicht lediglich als digitale Brieftasche für Verbraucherinnen und Verbraucher zu betrachten. Die Wallet ist Teil einer Entwicklung, durch die digitale Identitäten, überprüfbare Nachweise und vertrauenswürdige elektronische Prozesse stärker zusammenwachsen. Wer Identitäten, Dokumente oder Berechtigungen bereits heute digital verarbeitet, sollte diese Entwicklung im Blick behalten.
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