NIS2 Umsetzung kommt Anfang 2026 – Was Sie jetzt wissen müssen

Anfang 2026 wird die EU-weite NIS2-Richtlinie durch das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) verbindlich. Für viele Unternehmen in Deutschland bedeutet das: neue Pflichten, strengere Meldeprozesse und höhere Sicherheitsstandards. Vor allem mittelständische Betriebe und Organisationen, die bisher nicht im Fokus der IT-Sicherheitsgesetzgebung standen, müssen sich jetzt intensiv mit der NIS2 Umsetzung beschäftigen.
Was bedeutet das konkret? Wer ist betroffen? Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden? In diesem Blogbeitrag erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Aspekte des NIS2UmsuCG – inklusive praktischer Handlungsempfehlungen für eine rechtssichere und zukunftsfähige Umsetzung.
Was ist die NIS2-Richtlinie?
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security 2) ist die überarbeitete Version der ursprünglichen NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016. Ihr Ziel: ein einheitlich hohes Niveau der Cyber- und Informationssicherheit in allen EU-Mitgliedsstaaten zu gewährleisten.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Ablösung der NIS1-Richtlinie: Die neue Version erweitert sowohl den Anwendungsbereich als auch die Anforderungen an Unternehmen.
Schutz kritischer Infrastrukturen: Insbesondere Energieversorgung, Verkehr, Gesundheitswesen, Finanzen und IT-Dienstleistungen stehen im Fokus.
Erweiterung auf neue Sektoren: Auch Sektoren wie Lebensmittel, Abfallwirtschaft, Postdienste, Produktion und die öffentliche Verwaltung rücken in den Geltungsbereich.
EU-weite Harmonisierung: Ziel ist ein gemeinsames Sicherheitsniveau für kritische und wichtige Einrichtungen in ganz Europa.
NIS2 Umsetzung in Deutschland: Das NIS2UmsuCG
In Deutschland erfolgt die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie durch das „Gesetz zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie“ (kurz NIS2UmsuCG). Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in der finalen Abstimmung zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das Inkrafttreten ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen.
Das NIS2UmsuCG bringt eine Reihe an wesentlichen Neuerungen mit sich: Der Geltungsbereich wird deutlich erweitert. Neben klassischen KRITIS-Betreibern (z. B. Energie, Wasser, Gesundheit) werden künftig auch Sektoren wie Postdienste, industrielle Produktion, Lebensmittelversorgung, digitale Verwaltung und viele mehr einbezogen.
Unternehmen, die unter die neue Regelung fallen, sind künftig zur Einführung und Dokumentation von Risikobewertungen, zur Einrichtung sicherer Meldeprozesse und zur Umsetzung technischer wie organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Die Aufsicht und Durchsetzung übernimmt das BSI, das im Rahmen des Gesetzes mit neuen Kontrollbefugnissen ausgestattet wird.
Wer ist von der NIS2 Umsetzung betroffen?
Der Anwendungsbereich der NIS2 ist deutlich weiter gefasst als bei der Vorgängerrichtlinie. Die Zugehörigkeit richtet sich nicht nur nach dem Sektor, sondern auch nach der Unternehmensgröße.
Kriterien für Betroffenheit:
Mindestens 50 Mitarbeitende
Oder über 10 Millionen Euro Jahresumsatz
Beispiele betroffener Sektoren:
Energie, Wasser, Gesundheit, Verkehr, digitale Infrastruktur
IT-Dienstleister, Rechenzentren, Hosting-Anbieter
Lebensmittelproduktion, Post- und Paketdienste
Öffentliche Verwaltung auf nationaler oder regionaler Ebene
Anbieter digitaler Dienste (z. B. Suchmaschinen, Cloud, soziale Netzwerke)
Auch Zulieferer und Dienstleister kritischer Einrichtungen können betroffen sein, sofern sie relevante Schnittstellen bedienen.
So bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die NIS2 Umsetzung vor
Wer frühzeitig mit der Umsetzung beginnt, hat einen klaren Vorteil. Folgende Maßnahmen helfen Ihnen bei der strukturierten Vorbereitung:
Gap-Analyse durchführen:
Vergleichen Sie den Ist-Zustand Ihrer IT-Sicherheitsmaßnahmen mit den Anforderungen der NIS2. Wo bestehen Defizite? Welche Maßnahmen sind bereits konform?
Rollen und Verantwortlichkeiten klären:
Definieren Sie klar, wer im Unternehmen für IT-Sicherheit, Meldewege und Kommunikation mit Behörden verantwortlich ist.
Mitarbeitende schulen und sensibilisieren:
IT-Sicherheit beginnt beim Menschen. Führen Sie Awareness-Schulungen durch und etablieren Sie Sicherheitsbewusstsein im gesamten Team.
Incident-Response-Prozesse aufbauen:
Erstellen Sie einen klaren Notfall- und Reaktionsplan für Sicherheitsvorfälle. Dieser sollte regelmäßig getestet und optimiert werden.
Zertifikats- & Schlüsselmanagement überprüfen:
Digitale Identitäten müssen verlässlich geschützt werden. Automatisierte PKI- oder CLM-Lösungen helfen bei der Verwaltung und Erneuerung von Zertifikaten.
Regelmäßige Audits und Nachweise vorbereiten:
Die Behörde kann Nachweise anfordern – seien Sie vorbereitet. Interne oder externe Audits helfen dabei, Ihre Maßnahmen zu dokumentieren und zu verbessern.
Jetzt aktiv werden, um Sicherheit und Compliance zu gewährleisten
Die NIS2 Umsetzung bringt für viele Unternehmen grundlegende Veränderungen mit sich. Statt reiner Absichtserklärungen werden ab 2026 klare gesetzliche Vorgaben mit strikten Kontroll- und Sanktionsmechanismen gelten. Unternehmen, die frühzeitig handeln, minimieren Risiken, vermeiden Bußgelder und stärken langfristig das Vertrauen von Kundinnen, Partnern und Behörden.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihr Unternehmen organisatorisch, technisch und rechtlich auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten. Die PSW GROUP unterstützt Sie dabei gern mit Beratungsleistungen, Tools zur Zertifikatsverwaltung und praxisnahen Sicherheitslösungen.
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